TA 7.0
Im Zuge der Europäisierung des elektronischen Zahlungsverkehrs hat die Europäische Kommission allen Mitgliedsländern die Auflage erteilt, die bis heute meist nationalen debit Bezahlverfahren (Bankkartenzahlungen) auf einen einheitlichen Europäischen Standart zu bringen, der Weg von den verschiedenen Europäischen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Europäischen Konzept für die Akzeptanz von debit Karten ausgerichtet ist. Gleichzeitig will man mit der Vereinheitlichung des elektronischen Zahlungsverkehrs in der Europäischen Union auch den Wettbewerb von Dienstleistern innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten fördern, der auf Grund der verschiedenen Nationalen Bestimmungen innerhalb eines Mitgliedlandes durch Regulationen und Vorschriften nicht überall bis Dato gewährleistet war.
Ziel ist es, eine „Einheitliche Europäische Zahlungsverkehrslösung - SEPA = Singel European Payment Area präsentieren zu können, die analog zur Akzeptanz von Euro Banknoten in jedem EU Mitgliedsland identisch abzulaufen hat. Die hierfür notwendigen Maßnahmen werden vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA), dem Halter des Deutschen Bezahlverfahren mit PIN Eingabe (ehemals electronic cash jetzt girocard) als TA 7.0 Migration bezeichnet.
Die hierfür benötigten Änderungen wurden durch den ZKA in den letzen Jahren in einer neuen TA 7.0 Spezifiktion für die Akzeptanz und die Verarbeitung von Bankkartenzahlungen mit PIN definiert und spezifiziert und werden jetzt in zwei Schritten zum Einsatz kommen.
Erster Schritt:
Da deutsche Bankkarten (ec-karten) bis heute die für eine Zahlung benötigten Informationen nicht an der gleichen Stelle wie Europäische Nachbarländer aus dem Magnetstreifen entnehmen, ist in einem ersten Schritt hierfür ein sogenannter Spurwechsel (TA 7.0 Migrationstyp 2) beim erfassen von Kartendaten notwendig. Dieser Standart wird in Deutschland ab dem 30.06.2010 für alle Terminals mit Bankkartenakzeptanz (nur PIN basierte Terminals) bindend.
Zweiter Schritt:
Darüber hinaus soll ein einheitlicher Standart für die Akzeptanz von Bankkarten via Chip auf der Karte geschaffen werden, der mit der Einführung des TA 7.0 Migrationstyp 4 Standards bis 31.12.2010 auf allen Geräten bindend ist.
Neues Akzeptanzlogo für PIN Zahlungen unter TA 7.0
In Verbindung mit der neuen TA 7.0 Spezifikation wird sich auch das Akzeptanzlogo für die Bankkartenbezahlung per Geheimnummer ändern. Das neue Akzeptanzzeichen „girocard“ ersetzt in diesem Zuge die bekannten ec-cash Logos.
Klicken Sie hier für den Download des neuen girocard Akzeptanzlogos

