Online-Lastschrift mit Sperrdatei

Funktionsweise
Das Online-Lastschriftverfahren gilt ebenfalls als eine kostengünstige Variante für die Akzeptanz von Bank-, ec- und Debitkarten. Zugleich ist das Online-Lastschriftverfahren analog zum ELV-Verfahren auch ein Bezahlverfahren mit erhöhtem Risiko für den jeweiligen Akzeptanten.

Im Online-Lastschriftverfahren werden die auf dem Magnetstreifen gespeicherten Kontodaten der Bank-, ec- oder Debitkarte über ein Zahlungsverkehrsterminal ausgelesen. Der Magnetstreifen der Karte beinhaltet die Kontonummer sowie die Bankleitzahl des kartenausgebenden Bankinstituts. Auf Basis dieser vom Terminal erfassten Informationen und in Verbindung mit dem zu zahlenden Betrag wird dann eine elektronische Lastschrift erstellt, die im Hintergrund gegen Sperrlisten auf unserem Hostsystem geprüft werden. Hierzu baut das Terminal eine Verbindung mit unserem Rechenzentrum auf. Nach positiver Prüfung der Kartendaten gegen unsere Sperrlisten gibt das Rechenzentrum dem Terminal die Lastschrift frei.

Sollten die Kartendaten in den Sperrlisten vorhanden sein, weist das Rechenzentrum die Lastschrift ab und das Terminal erhält die Information, die Lastschrift abzuweisen.

Das Risiko:
Da zum Zeitpunkt der Lastschrifterstellung keinerlei Prüfung der Karte auf Verlust, Diebstahl, Identifizierung des Karteninhabers oder Deckung des Kartenkontos bei der Hausbank stattfindet, ist die Bezahlung per Online-Lastschrift trotz Überprüfung gegen Sperrlisten immer noch risikobehaftet, da trotz Prüfung der Kartendaten gegen unsere Sperrliste keinen Zahlungsgarantie besteht.

Bei fehlender Deckung, Verdacht auf Betrug oder Verlust der Karte weist die Bank die elektronische Online-Lastschrift analog zur ELV-Zahlung ab und gibt diese an die Kartenakzeptanten zurück. Dies bezeichnet man als Rücklastschrift. Eine von der Bank erstellte Rücklastschrift wird mit zusätzlichen Gebühren wieder an das Händlerkonto zurückgegeben.

Des Weiteren sind ELV-Zahlungen vom Kunden nahezu unbegrenzt aufgrund von Widerspruch widerrufbar. Bei einem Widerspruch wird die Zahlung ebenfalls mit Rücklastschriftgebühren vom Akzeptanzkonto wieder in Abzug gebracht.