ELV - elektronische Lastschrift
Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gilt als die kostengünstigste Variante für die Akzeptanz von Bank-, ec- und Debitkarten. Zugleich ist das ELV-Verfahren auch das Bezahlverfahren mit dem größten Risiko für den jeweiligen Akzeptanten.

Im ELV-Verfahren werden die auf dem Magnetstreifen gespeicherten Kontodaten der Bank-, ec- oder Debitkarte über ein Zahlungsverkehrsterminal ausgelesen. Der Magnetstreifen der Karte beinhaltet die Kontonummer sowie Bankleitzahl des kartenausgebenden Bankinstituts. Auf Basis dieser vom Terminal erfassten Informationen und in Verbindung mit dem zu zahlenden Betrag wird dann eine elektronische Lastschrift erstellt, die der Karteninhaber mit seiner Unterschrift auf dem vom Terminal erzeugten Beleg bestätigt.
Mit der Übertragung der Lastschriften an unser Rechenzentrum wird die Zahlung an die jeweilige Bank zur Buchung weitergegeben. Hier wird der zu bezahlende Betrag dem Kartenkunden belastet und dem Händlerkonto in elektronischer Form gutgeschrieben.
Das Risiko:
Da zum Zeitpunkt der Lastschrifterstellung keinerlei Prüfung der Karte auf Verlust, Diebstahl, Identifizierung des Karteninhabers oder Deckung des Kartenkontos stattfindet, ist die Bezahlung per ELV als risikoreich einzustufen.
Bei fehlender Deckung, Verdacht auf Betrug oder Verlust der Karte weist die Bank die elektronische Lastschrift ab und gibt diese an die Kartenakzeptanten zurück. Dies bezeichnet man als Rücklastschrift. Eine von der Bank erstellte Rücklastschrift wir mit zusätzlichen Gebühren wieder an das Händlerkonto zurückgegeben.
Des Weiteren sind ELV-Zahlungen vom Kunden bis zu 6 Wochen aufgrund von Widerspruch widerrufbar. Bei einem Widerspruch wird die Zahlung ebenfalls mit Rücklastschriftgebühren vom Akzeptanzkonto wieder in Abzug gebracht.

